Insolvenz

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Fachbegriff aus dem Rechtswesen. Essener Bürgern bis Dezember 2012 nur in Zusammenhang mit dem Deutschen Meister im Lizenzentzug geläufig.

Allgemeines[Bearbeiten]

Jede Privatperson und jedes Unternehmen muss von Zeit zu Zeit Rechnungen bezahlen. Wenn er, sie oder es das gerade nicht kann, kann er, sie oder es einen Kredit aufnehmen. Diesen wiederum muss er, sie oder es irgendwann abbezahlen oder über einen neuen Kredit bzw. ein Darlehen refinanzieren. Wenn Rechnungen und/ oder Kredite zu einem späteren Zeitpunkt schließlich auf keine Weise mehr bezahlt werden können, ist er, sie oder es zahlungsunfähig (klugdeutsch: insolvent).

Die Insolvenz muss zeitnah beim jeweils zuständigen Amtsgericht angemeldet werden, ansonsten droht ihm, ihr oder ihm der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung. Das Amtsgericht bestimmt einen Insolvenzverwalter, der seine, ihre oder seine Finanzen sichtet und eine Einigung mit den Gläubigern anstrebt. Sollte dies misslingen, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, das mit der planmäßigen Entschuldung der Privatperson oder des Unternehmens zulasten der Gläubiger endet.

Fußballbezug[Bearbeiten]

Fußballvereine gehen im Vergleich zu Eishockeyclubs eher selten, dennoch aber regelmäßig in die Insolvenz. Der zuständige Fußballverband bestraft eine Insolvenz mit Zwangsabstieg um mindestens eine Liga; wer um wie viele Ligen strafversetzt wird, hängt in erster Linie vom jeweiligen Zuschauerpotenzial ab. Die öffentliche Hand belohnt die Insolvenz von Fußballvereinen hingegen schon'mal mit Geschenken in Form von Stadien.

ETB-Bezug[Bearbeiten]

Die Fußballabteilung des ETB Schwarz-Weiß meldete seine bislang erste und einzige Insolvenz gegenüber ihren Mitgliedern bei der Jahreshauptversammlung am 19.12.2012, gegenüber dem Amtsgericht Essen einen Tag später an.

Der Grund für die Insolvenz der schwarz-weißen Fußballer war selbstredend nicht Misswirtschaft wie bei allen anderen Fußballvereinen, sondern ein zu geringes Sponsorenaufkommen...